Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1.1.23

Der gelbe AU-Schein hat ausgedient.

 

Seit dem 1.1.23 wird die AU elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. 

Die Arbeitgeber können dort den für sie gedachten Teil elektronisch abrufen.

 

Als Arbeitnehmer sind Sie jedoch weiterhin verpflichtet, Ihren Arbeitgeber umgehend über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren.


Was ist, wenn mein Arbeitgeber die AU nicht abrufen kann?

Auf Wunsch erhalten Sie weiterhin auch den Ausdruck für den Arbeitgeber.

Was gilt für Beamte und Privatversicherte?

Alle, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (z.B. auch Heilfürsorgeberechtigte etc.), erhalten weiterhin alle Ausdrucke (auch für die Kasse) und müssen diese selbst weiterleiten.

Was ist mit Arbeitslosen?

Das Arbeitsamt kann die AU noch nicht elektronisch abrufen und braucht wahrscheinlich noch bis Anfang 2024 den Arbeitgeberausdruck.