Der gelbe AU-Schein hat ausgedient.
Seit dem 1.1.23 wird die AU elektronisch an die Krankenkasse übermittelt.
Die Arbeitgeber können dort den für sie gedachten Teil elektronisch abrufen.
Als Arbeitnehmer sind Sie jedoch weiterhin verpflichtet, Ihren Arbeitgeber umgehend über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Auf Wunsch erhalten Sie weiterhin auch den Ausdruck für den Arbeitgeber.
Alle, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (z.B. auch Heilfürsorgeberechtigte etc.), erhalten weiterhin alle Ausdrucke (auch für die Kasse) und müssen diese selbst weiterleiten.
Das Arbeitsamt kann die AU noch nicht elektronisch abrufen und braucht wahrscheinlich noch bis Anfang 2024 den Arbeitgeberausdruck.
Dres.med. Babett und Andreas Kalkofen
Gemeinschaftspraxis für
Allgemeinmedizin
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09350 Lichtenstein
Telefon: 037204 2193
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